Lebende Fremdsprache in der Volksschule
Lebende Fremdsprache in der Volksschule Pflichtgegenstand
Der neue Lehrplan ist seit 1.9.2023 in Kraft und bringt in Bezug auf den Fremdsprachenunterricht zwei wesentliche Neuerungen:
Statt einer verbindlichen Übung ist die Lebende Fremdsprache in der Grundstufe II ein Pflichtgegenstand.
Da der Lehrplan ab dem Schuljahr 25/26 auf der 3. Schulstufe gilt, ist die lebende Fremdsprache für Kinder der dritten Schulstufe Pflichtgegenstand!
Leistungsfeststellung und -beurteilung
Da die lebende Fremdsprache in der 1. und 2. Schulstufe als verbindliche Übung geführt wird, erfolgt keine Beurteilung, sondern es bleibt beim Teilnahmevermerk.
In der 3. und 4. Schulstufe erfolgt eine Leistungsbeurteilung mit Ziffernnoten nach den Vorgaben der Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO), zu der es wie bei allen anderen Pflichtgegenständen auch eine schriftliche Erläuterung geben muss.
Es gibt jedoch keine Schularbeiten und keine mündlichen Prüfungen
Im Vordergrund steht die Ermutigung, die Fremdsprache anzuwenden, auch wenn dabei Fehler passieren, formale Korrektheit oder die Aussprache sollten die Notengebung nicht beeinflussen.
Der Lehrplan ist kompetenzorientiert gestaltet und weist für jede Schulstufe und jeden Kompetenzbereich zu erreichende Kompetenzziele aus.
Kompetenzmodell
Hören
ist eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung der Sprechkompetenz und fokussiert auf das akustische und semantische Erfassen einzelner Laute, Wörter und Wortgruppen und auf das Verstehen von Äußerungen in vertrauten alltagsnahen Sprechsituationen.
Sprechen
erfolgt nach dem GeR als „zusammenhängendes Sprechen“ (monologisches Sprechen) sowie „an Gesprächen teilnehmen“ (miteinander reden) und führt von sehr einfachen, kurzen Äußerungen hin zur Fertigkeit, kurze Informationen zu geben und ein (sehr) einfaches Gespräch zu führen, wenn es in einen klar definierten, vertrauten Alltagskontext eingebettet ist.
Lesen
entwickelt sich auf der Ebene einzelner Wörter und Wortgruppen hin zum Verstehen einfacher Aussagen und Sätze unter Berücksichtigung der Interessensentwicklung des Kindes.
Schreiben
fokussiert das Abschreiben und Übertragen einzelner Wörter und Wortgruppen bis hin zum Schreiben sehr einfacher, kurzer Sätze nach Vorgabe. In der Primarstufe liegt der Schwerpunkt auf den Kompetenzbereichen Hören und Sprechen. Dem Lesen und Schreiben kommt im Laufe der einzelnen Schulstufen größere Bedeutung zu.“
In den didaktischen Grundsätzen des Fachlehrplans werden exemplarisch Themenbereiche angeführt, die in allen Schulstufen wiederkehrend und vertiefend bearbeitbar sind: Familie und Freundeskreis, Freizeit und Schule, Wohnen und Umgebung, Körper und Gefühle, Kinderliteratur und Medien, Welt der Fantasie und Kunst, Jahresablauf und Feste, Welt und Wirtschaft, Natur und Technik, mit Schwerpunkt auf den Kompetenzbereichen Hören und Sprechen. Dem Lesen und Schreiben kommt im Laufe der einzelnen Schulstufen größere Bedeutung zu.